Das Bündnis „Mehr Große für die Kleinen“ wird am 9. Juli 2019 um 13:30 Uhr vor dem Landtag in NRW eine symbolische „Bannmeile für gute Arbeit und frühkindliche Bildung in den Kitas in NRW“ aufbauen. Hintergrund der Aktion ist die bevorstehende Revision des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) durch die FDP/ CDU Landesregierung in NRW, die noch vor der Sommerpause in die erste Lesung gehen soll.
Der Landesverband der ErzieherInnen NW nimmt Stellung zum kürzlich vorgelegten Referentenentwurf eines „Gesetz(es) zur Einführung des Gesetzes zur frühen Förderung und Bildung von Kindern und zur Änderung des Schulgesetzes“. Aus Sicht des ZKD kann die zeitgemäße Förderung frühkindlicher Bildung durch die von der nordrhein-westfälischen Landesregierung vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen nicht geleistet werden. Der Gesetzentwurf bringt keine spürbare Verbesserung der Qualität in der personellen Ausstattung der Tageseinrichtungen.
Die Landesregierung NRW plant in diesem Jahr, das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zu überarbeiten. Das Bündnis „Mehr Große für die Kleinen“ fordert die Landesregierung auf, folgende Gesichtspunkte ins Zentrum der Überarbeitung zu stellen:
Die Regional-KODA NW hat in ihrer Sitzung am 8. Mai 2019 für „Schülerinnen in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zur Erzieherin nach landesrechtlichen Regelungen“ eine eigene Ordnung über Inhalt, Abschluss und Beendigung dieser Ausbildungsverträge geschaffen (PiA-Ordnung).
Immer noch verdienen Frauen in Deutschland im Schnitt 21 Prozent weniger als Männer. Das heißt für viele Frauen platzen ihre Träume von gut bezahlter Arbeit und Karriere. Und auch Männer sind von dieser Ungleichheit betroffen, denn Ungerechtigkeit in der Entlohnung und Ungleichheit von beruflichen Chancen zwischen Frauen und Männern betrifft alle.
Arbeitgeber müssen Beschäftigte in Zukunft auf nicht genommenen Urlaub hinweisen. Mit einem Grundsatzurteil stärkt das Bundesarbeitsgericht die Rechte der Arbeitnehmer, Dienstgeber müssen zukünftig mit mehr Aufwand rechnen.
Zum 1. Januar 2019 tritt die Vereinbarung zur Brückenteilzeit in Kraft. Damit haben Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf eine zeitlich begrenzte Teilzeitstelle. Die ist insbesondere für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ggf. auch mit Betreuung von alten oder kranken Angehörigen, wichtig.