Montag, 21. September 2026, um 15:00 Uhr
in der Karl-Rahner-Akademie, Jabachstraße 4-8, 50676 Köln
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Die Regional-KODA NW hat in ihrer Sitzung am 3. Dezember 2025 beschlossen, die Bestandteile der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Kommunen, die nicht Gegenstand des Beschlusses der KODA-Sitzung am 11. September 2025 waren, unverändert in die KAVO zu übernehmen.
Die Beschlüsse umfassen insbesondere:
Die Gehaltstabellen ab 01.04.2026 finden Sie auf der Seite der Regional-KODA NW.
Die Regional-KODA NW hat in einer Sondersitzung am 11. September 2025 beschlossen, die Entgeltbestandteile der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Kommunen, die in diesem Jahr wirksam werden, unverändert in die KAVO zu übernehmen.
Erhöhung der Tabellenentgelte
Rückwirkend zum 1. April 2025 werden die Tabellenentgelte um 3 Prozent, mindestens jedoch 110 Euro monatlich, erhöht.
Die Erhöhung wird Rückwirkend umgesetzt. Die Tabellen finden Sie bei der Regional-KODA NW
Die Dienstgeberseite schreibt dazu:
Wann die erhöhten Entgelte zur Auszahlung kommen, hängt von mehreren Faktoren ab. Neben der nötigen Inkraftsetzung durch die Diözesanbischöfe ist die jeweilige Gehaltsabrechnungsstelle auf die Programmierung der Abrechnungssoftware durch die Anbieter angewiesen. Vor diesem Hintergrund kann eine Auszahlung noch in diesem Kalenderjahr als Erfolg gewertet werden, war aber auch das Ziel der Ansetzung einer Sondersitzung für die Beschlussfassung, die gegenüber der nächsten regulär Anfang Oktober stattfindenden Sitzung vorgezogen war.
Die Tarifparteien im öffentlichen Dienst haben eine Einigung erzielt, die als Grundlage für die Verhandlungen in der Regional-KODA-NW dienen werden.
Allerdings ist es so, dass im öffentlichen Dienst auch nach der öffentlich bekanntgegebenen Einigung noch viele Verhandlungen im Hintergrund laufen, bevor der endgültige Tarifabschluss mit allen Einzelheiten fertig ist und veröffentlicht wird. Die Regional-KODA NW hat einen Ausschuss beauftragt, das Ergebnis der Tarifrunde 2025 im öffentlichen Dienst der Kommunen auf eine mögliche Übernahme in die KAVO zu prüfen. Sobald die Tarifverträge aus dem öffentlichen Dienst vorliegen, soll mit entsprechenden Verhandlungen begonnen und eine Beschlussvorlage zur Änderung der KAVO vorbereitet werden.
Sobald es Ergebnisse gibt, werden wir hier berichten.
In der Ordnung für Berufsausbildungsverhältnisse, in der PIA-Ordnung und in der Studierendenordnung steht schon länger eine Abschlussprämie.
Im Juni 2023 hat die Regional KODA NW diese auch für Berufspraktikanten und Berufspraktikantinnen eingeführt. Alle Praktikanten/Praktikantinnen die ihr Berufsanerkennungsjahr für den Ausbildungsgang zum staatlich anerkannten Erzieher bzw. zur staatlich anerkannten Erzieherin ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 beginnen, bekommen nach bestandener Abschlussprüfung eine Prämie von 400 €. Dies gilt nicht, wenn aufgrund einer nicht erfolgreichen Prüfung eine Wiederholungsprüfung notwendig ist.
Mit diesem Beschluss geht die Regional-KODA NW über die Regelung im öffentlichen Dienst hinaus und würdigt nun auch den erfolgreichen Abschluss dieser Ausbildung finanziell.
Die Regional-KODA NW hat am 24. Mai 2023 beschlossen, den im Rahmen der Tarifrunde 2023 im öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) vereinbarten Tarifvertrag Inflationsausgleich inhaltsgleich in die KAVO und die vier „Ausbildungsordnungen“ zu übernehmen.
Einmalige Sonderzahlung Juni 2023 (Inflationsausgleich)
Das bedeutet konkret, dass unter den folgenden Bedingungen Anspruch auf eine Sonderzahlung mit dem Junigehalt besteht:
• Am 1. Mai 2023 bestand ein Arbeitsverhältnis.
• Zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai 2023 bestand an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt.
Die Höhe der Sonderzahlung beträgt 1.240 € für Vollzeitbeschäftigte, bei Teilzeitbeschäftigten wird dieser Inflationsausgleich anteilig gezahlt. Maßgeblich sind jeweils die Verhältnisse am 1. Mai 2023.
Aus technischen Gründen kann sich die Auszahlung um einen Monat verzögern.
Mitarbeitende, die sich am 1. Mai 2023 in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (Blockmodell) gem. Anlage 22a KAVO befinden, haben Anspruch auf eine Sonderzahlung in Höhe der Hälfte des Betrages, den sie erhalten würden, wenn sie mit der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit weitergearbeitet hätten.
Monatliche Sonderzahlungen Juli 2023 bis Februar 2024
Für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 wurden monatliche Sonderzahlungen beschlossen, die jeweils mit dem Monatsentgelt ausgezahlt werden. Der Anspruch auf diese monatliche Zahlung besteht, wenn im jeweiligen Monat ein Arbeitsverhältnis besteht und an mindestens einem Tag in diesem Monat Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
Die Höhe dieser Sonderzahlung beträgt monatlich 220 € für Vollzeitbeschäftigte, bei Teilzeitbeschäftigten wird der Betrag anteilig gezahlt. Maßgeblich sind die Verhältnisse am 1. des jeweiligen Monats.
Auch hier gilt für Mitarbeitende, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (Blockmodell) gem. Anlage 22a KAVO befinden, dass sie Anspruch auf eine Sonderzahlung in Höhe der Hälfte des Betrages haben, den sie erhalten würden, wenn sie mit der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit weitergearbeitet hätten.
Beim Inflationsausgleich und den monatlichen Sonderzahlungen handelt es sich um einen Zuschuss des Dienstgebers zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise im Sinne des § 3 Nummer 11c des Einkommensteuergesetzes (Inflationsausgleich), der steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt wird.
Auszubildende, Berufspraktikantinnen und Dual Studierende
Mitarbeitende, für die die Berufsausbildungsordnung, die PiA-Ordnung, die Ordnung für Praktikumsverhältnisse oder die Ordnung für Dual Studierende gilt, erhalten die genannten Sonderzahlungen in Höhe von 620 € (einmalige Sonderzahlung) und 110 € (monatliche Sonderzahlung).
Weitere Inhalte der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst
Um die weiteren Bestandteile der Tarifeinigung verhandeln zu können, benötigt die KODA die endgültigen Texte des Tarifvertrages aus dem TVöD. Diese liegen zurzeit noch nicht vor.
Unsere Verbandszeitschrift „Im Dienst der Kirche“ ist erschienen. Registrierte Mitglieder können das PDF hier lesen: Im Dienst der Kirche 02/2023
Die aus unserer Sicht wichtigsten, immer wieder nachgefragten Punkte erläutern wir hier:
In einer Sondersitzung hat die Regional-KODA NW wesentliche Teile der entsprechenden Tarifeinigung aus dem TV SuE der Kommunen in die KAVO übernommen.
Wer bekommt die SuE-Zulage und wann wird diese ausgezahlt?
Ab wann gibt es die 2 Regenerationstage?
Wie im öffentlichen Dienst haben alle Mitarbeiterinnen im Sozial- und Erziehungsdienst Anspruch auf jährlich zwei zusätzliche freie Arbeitstage, wenn für sie eine Vier-, Fünf- oder Sechstagewoche gilt. Bei einer Zwei- oder Dreitagewoche ist es ein freier Arbeitstag.
Der Anspruch besteht rückwirkend ab dem 1.1.2022.
Was ist, wenn ich die 2 Regenerationstage für 2022 dieses Jahr nicht mehr nehmen kann?
Anders als im öffentlichen Dienst finden auf diese freien Tage die Regelungen zum Erholungsurlaub (§§ 36, 37 KAVO) entsprechende Anwendung. Das bedeutet insbesondere, dass sie nach den gleichen Regeln wie Urlaub in das Folgejahr übertragen werden können und nicht zum Jahresende verfallen. Im Falle der Erkrankung an einem bereits genehmigten dieser freien Tage, verfällt dieser nicht (wie im öffentlichen Dienst), sondern der Anspruch bleibt – wie beim Urlaub – bestehen.
Da die Besserstellung der Regenerationstage für alle Mitarbeiterinnen im Sozial- und Erziehungsdienst gilt, profitieren davon auch diejenigen Mitarbeiterinnen, die keinen Anspruch auf eine SuE-Zulage haben.
Was ist mit der Umwandlung der Zulage (s.o.) in weitere Regenerationstage?
Die KODA hat sich – anders als im öffentlichen Dienst – darauf verständigt, in der KAVO auf die Umwandlungsmöglichkeit von Teilen der SuE-Zulage in freie Tage zu verzichten. Damit wird eine weitere Zuspitzung der Personalknappheit und der mit einer Umwandlung verbundene Verwaltungsaufwand – insbesondere für die KiTa-Leitungen – die selbst keine SuE-Zulage erhalten, vermieden. Stattdessen werden die 2 feststehenden Regenerationstage wie Urlaub behandelt (s.o.)
Den kompletten Inhalt der Beschlüsse finden Sie im aktuellen KODA-Spot.
Unsere Verbandszeitschrift „Im Dienst der Kirche“ ist erschienen. Registrierte Mitglieder können das PDF hier lesen: Im Dienst der Kirche 04/2022
Der ZKD vertritt die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen der katholischen Kirche, indem er auf dem Verhandlungswege Vereinbarungen anstrebt, die den christlichen Vorstellungen von Arbeitsbedingungen, Lohngerechtigkeit und Verteilung der Arbeit entsprechen.