Wir ziehen für Sie alle Register

Nachrichten aus dem ZKD und rund um das Arbeitsrecht

Stellungnahme zur neuen Grundordnung

Die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ ist in der aktuellen Fassung seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands, der alle Diözesanbischöfe angehören, hat den Auftrag erteilt, das kirchliche Arbeitsrecht grundlegend weiterzuentwickeln.

Den Entwurf zur neuen Grundordnung und die dazu gehörigen bischöflichen Erläuterungen finden Sie auf der Homepage der Deutschen Bischofskonferenz.

Wir haben zu dem Entwurf Stellung genommen.

 

Der ZKD

Der ZKD vertritt die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen der katholischen Kirche, indem er auf dem Verhandlungswege Vereinbarungen anstrebt, die den christlichen Vorstellungen von Arbeitsbedingungen, Lohngerechtigkeit und Verteilung der Arbeit entsprechen.

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