Die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ ist in der aktuellen Fassung seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands, der alle Diözesanbischöfe angehören, hat den Auftrag erteilt, das kirchliche Arbeitsrecht grundlegend weiterzuentwickeln.
Den Entwurf zur neuen Grundordnung und die dazu gehörigen bischöflichen Erläuterungen finden Sie auf der Homepage der Deutschen Bischofskonferenz.
Wir haben zu dem Entwurf Stellung genommen.