Die Regional-KODA NW hat am 24. Mai 2023 beschlossen, den im Rahmen der Tarifrunde 2023 im öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) vereinbarten Tarifvertrag Inflationsausgleich inhaltsgleich in die KAVO und die vier „Ausbildungsordnungen“ zu übernehmen.
Einmalige Sonderzahlung Juni 2023 (Inflationsausgleich)
Das bedeutet konkret, dass unter den folgenden Bedingungen Anspruch auf eine Sonderzahlung mit dem Junigehalt besteht:
• Am 1. Mai 2023 bestand ein Arbeitsverhältnis.
• Zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai 2023 bestand an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt.
Die Höhe der Sonderzahlung beträgt 1.240 € für Vollzeitbeschäftigte, bei Teilzeitbeschäftigten wird dieser Inflationsausgleich anteilig gezahlt. Maßgeblich sind jeweils die Verhältnisse am 1. Mai 2023.
Aus technischen Gründen kann sich die Auszahlung um einen Monat verzögern.
Mitarbeitende, die sich am 1. Mai 2023 in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (Blockmodell) gem. Anlage 22a KAVO befinden, haben Anspruch auf eine Sonderzahlung in Höhe der Hälfte des Betrages, den sie erhalten würden, wenn sie mit der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit weitergearbeitet hätten.
Monatliche Sonderzahlungen Juli 2023 bis Februar 2024
Für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 wurden monatliche Sonderzahlungen beschlossen, die jeweils mit dem Monatsentgelt ausgezahlt werden. Der Anspruch auf diese monatliche Zahlung besteht, wenn im jeweiligen Monat ein Arbeitsverhältnis besteht und an mindestens einem Tag in diesem Monat Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
Die Höhe dieser Sonderzahlung beträgt monatlich 220 € für Vollzeitbeschäftigte, bei Teilzeitbeschäftigten wird der Betrag anteilig gezahlt. Maßgeblich sind die Verhältnisse am 1. des jeweiligen Monats.
Auch hier gilt für Mitarbeitende, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (Blockmodell) gem. Anlage 22a KAVO befinden, dass sie Anspruch auf eine Sonderzahlung in Höhe der Hälfte des Betrages haben, den sie erhalten würden, wenn sie mit der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit weitergearbeitet hätten.
Beim Inflationsausgleich und den monatlichen Sonderzahlungen handelt es sich um einen Zuschuss des Dienstgebers zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise im Sinne des § 3 Nummer 11c des Einkommensteuergesetzes (Inflationsausgleich), der steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt wird.
Auszubildende, Berufspraktikantinnen und Dual Studierende
Mitarbeitende, für die die Berufsausbildungsordnung, die PiA-Ordnung, die Ordnung für Praktikumsverhältnisse oder die Ordnung für Dual Studierende gilt, erhalten die genannten Sonderzahlungen in Höhe von 620 € (einmalige Sonderzahlung) und 110 € (monatliche Sonderzahlung).
Weitere Inhalte der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst
Um die weiteren Bestandteile der Tarifeinigung verhandeln zu können, benötigt die KODA die endgültigen Texte des Tarifvertrages aus dem TVöD. Diese liegen zurzeit noch nicht vor.