Satzung des ZKD
§ 1 Name, Sitz und Gerichtsstand
Die Berufsgemeinschaft führt den Namen „Zentralverband der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen der kath. Kirche Deutschlands e.V.” - ZKD.
Der Zentralverband hat seinen Sitz in Köln und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen. Gerichtsstand ist Köln.
§ 2 Zweck
1. Der ZKD ist ein unabhängiger Berufsverband.
Er vertritt die beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Mit-arbeiter* in allen Einrichtungen der katholischen Kirche insbesondere in folgenden Bereichen:
- Altenhilfe
- Arzt- und Pflegedienst
- Bildungswesen
- Erziehungsdienst
- Hauswirtschaftlicher Dienst
- Liturgischer Dienst
- Pastoraler Dienst
- Sozial- und Beratungsdienst
- Technischer und handwerklicher Dienst
- Verwaltungsdienst
2. Der Zweck ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerich-tet. (§ 4 (1),8 KStG)
3. Mittel des Verbandes dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
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